Samstag, 15. Januar 2011

Firmenwagen zur privaten Nutzung

Wer seinen Firmenwagen auch für private Fahrten nutzt, muss hierfür Steuern zahlen. Oft lohnt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen, auch wenn es sehr aufwendig ist.


Variante 1: 1 Prozent-Regelung


Hier setzt das Finanzamt pauschal 1 Prozent des Listenpreises pro Monat als geldwerten Vorteil ab. Zudem kommen noch 0,03 Prozent vom Listenpreis pro Kilometer für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeit.

Billiger geht es dagegen mit einem Fahrtenbuch, wer nachweist, dass er nur in geringem Umfang seinen Dienstwagen privat nutzt. Der braucht nur diesen Anteil zu versteuern.

Bei sehr teuren Autos kann man hier im Jahr mehrere Hundert Euro einsparen.

Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler, rät, prinzipiell ein Fahrtenbuch zu führen, vor allem dann, wenn es sich um ein sehr teures Fahrzeug handelt und dies kaum privat genutzt wird.