Donnerstag, 22. Juli 2010

Bußgelder

woman in a car shocked at a parking ticket on the windshield

Der Bußgeldkatalog ist lang und es gibt Vorschriften noch und nöcher. Generell gilt die Regelung, dass man für jedes Bußgeld ab 40 Euro einen Punkt in Flensburg bekommt. Und ab 18 Punkten wird einem der Führerschein entzogen. Oft empfinden wir eine Straftat nicht als eine solche. Wer geht schon davon aus, dass man zehn Euro Strafe zahlen muss, weil man mit Kopfhöhrern Fahrrad fährt und fünf Euro wenn man freihändig sein Rad bewegt? Selbst beim Fahrradfahren ist ein Handy am Ohr nicht erlaubt. Wer telefonieren muss, sollte vom Fahrrad steigen. Sonst kann ein Bußgeld von 25 Euro fällig werden. Auf´s Telefonieren während des Autofahrens sollte man auch besser verzichten. In Deutschland kann man, wenn man erwischt wird mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen und man bekommt somit einen Punkt in Flensburg. Im Ausland kann das noch teurer werden und es werden keine Ausnahmen gemacht, auch wenn man sich als Urlauber in dem Land aufhält. In Belgien, Spanien und Italien kann die Geldstrafe sogar weit über 100 Euro hinaus gehen. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland wurde jetzt erst ein Gesetz verabschiedet, das formal erst im Herbst in Kraft tritt, da die Zustimmung des Bundesrates noch aussteht. Wer im EU-Ausland zu schnell fährt, kann nach seiner Rückkehr einen Strafzettel bekommen. Die Regelung soll erst bei einem Bußgeld von mehr als 70 Euro greifen. Man hält sich also besser an die vorgeschriebene Geschwindigkeit und parkt sein Auto immer vorschriftgemäß.

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