Montag, 30. November 2009

Wer kommt für Unfallschäden bei Navi-Bedienung auf?

Grob fahrlässig handelt derjenige, der während der Autobahnfahrt ein Navigationsgerät bedient und einen Schaden verursacht. Dies hat das Landgericht Potsdam entschieden (Az. 6 0 32/09).

Achtung: Ein gemieteter Pkw über eine Mietwagenfirma, trotz vertraglicher beschränkter Selbstbeteiligung, kann sich weigern, den Schaden zu bezahlen, wenn der Unfall aufgrund von Navi-Bedienung entstanden ist. Denn dies fällt unter grob fahrlässiger Handhabung. Der Haftungsanspruch geht somit verloren. Laut dem Potsdamer Gericht haben Eingaben und Berechnungen im Navigationsgerät nur im Stand zu erfolgen.

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